Rechtstipps
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu verschiedenen rechtlichen Fragestellungen, die engagierte Menschen und Nonprofits immer wieder beschäftigen.
Eine individuelle rechtliche Beratung können diese Tipps jedoch nicht ersetzen, da letztlich jeder Fall einzigartig ist.
Die Texte können dennoch einen ersten Überblick zu einem Thema geben bzw. auf potenzielle Problemfelder aufmerksam machen.
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speziell zu Corona
- Steuerrecht ermöglicht Engagement in Corona-Zeiten
Öffnen - Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen in Krisenzeiten – Wie Vereine und Stiftungen trotz Corona handlungsfähig bleiben
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- Moderne Durchführung der Mitgliederversammlung
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- Höhere Aktienquote sinnvoll. Mehr Mut zur ertragreichen und wertsteigernden Vermögensanlage
Öffnen - Die Verwaltung des Stiftungsvermögens – nicht nur in Krisenzeiten. Bestehende Spielräume angstfrei und zukunftssicher gestalten
Öffnen - Wer sich freiwillig engagiert, hat Rechte – aber auch Pflichten!
Öffnen - Welche Rechtsform bietet sich für gemeinnützige Initiativen an?
Öffnen - Der "wirtschaftlich Berechtigte" einer Stiftung. Meldungspflichten an das Transparenzregister nach dem neuen Geldwäschegesetz
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Achtung: Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Gebührenbefreiung!
Auch eingetragene Vereine, die von der Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister i. d. R. befreit sind, müssen einen solchen Antrag stellen. - Wie lassen sich Aufwands- und Rückspende rechtssicher gestalten?
Öffnen - Was es beim Fundraising über Online-Portale zu beachten gilt
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Weitere Themen, zu denen Dr. Mecking berät und auch schon einmal publiziert hat, finden Sie hier.
Darüber hinaus gibt Dr. Mecking sein Wissen auch im Rahmen von Vorträgen oder als Lehrbeauftragterweiter.
Corona – Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
zum Gesetzüber Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (zuvor Gesetz
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) vom 27.03.2020
(zu Vereinen und Stiftungen s. §§ 5 und 7 Abs. 5)
Gültigkeit: 28.03.2020 – 31.08.2022
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zum Gesetzzur [...] Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im [...] Vereins- und Stiftungsrecht [...] vom 22.12.2020
(zu Vereinen und Stiftungen s. S. 5, Art. 11 Nr. 2)
in Kraft getreten am 28.02.2021
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zum Schreiben des BMFvom 15.06.2021: "Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie; Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG"
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zum Schreiben des BMFvom 09.04.2020: "Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene"
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zur Ergänzungdes BMF-Schreibens v. 09.04.2020, 26.05.2020
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zur Ergänzung und Verlängerungdes BMF-Schreibens v. 09.04.2020 und der Ergänzung v. 26.05.2020, 18.12.2020
Gültigkeit: bis 31.12.2021
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zum Schreiben des BMFvom 19.03.2020: "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus"
Gültigkeit: 19.03.2020 – 31.12.2020
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Zu den FAQ "Corona" (Steuern) des BMF
Stand: 06.07.2021 (ergänzte Ausführungen zu den Erleichterungen in der Corona-Pandemie)
Kommende
Veranstaltungen
01.12.2021:
Stiftungen für die Wissenschaft, Jour fixe im Rahmen des Programms "Europäische Journalisten-Fellowships" der Freien Universität Berlin, 18:00-20:00